Öffentliche Bekanntmachungen bzw. Bekanntgaben:
1. Gemäß § 52 Abs. 1 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommen die Stadtwerke Wasserburg a. Inn mit dem nachfolgenden Dokument nach.
> Bericht 2009 nach § 52 EEG (Netzbetreiber)
> Bericht 2010 nach § 52 EEG (Netzbetreiber)
> Bericht 2011 nach § 52 EEG (Netzbetreiber)
2. Gemäß § 52 Abs. 1 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 49 EEG erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Der relevante Stromabsatz an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher der Stadtwerke Wasserburg a. Inn belief sich
im Jahr 2010 auf 39.582.354 kWh
im Jahr 2011 auf 37.206.778 kWh





